Dienstgebäude Nördliche Hildapromenade 1 (Hier befinden sich die Sitzungssäle 1, 2 und 5) |
Dienstgebäude Grenadierstr. 5 (Hier befinden sich die Sitzungssäle 6 und 7) |
Dienstgebäude Stabelstr. 2
(Hier befinden sich die Sitzungssäle 8 und
9)
Präsident
Herzlich willkommen Christian Pohl |
Adresse und Telefon
Verwaltungsgericht Karlsruhe
Nördliche Hildapromenade 1
76133 Karlsruhe
Vermittlung: (0721) 926-0 (Staatszentrale)
Telefax: (0721) 926-3036
Nachtbriefkasten beim Haupteingang
Sprechzeiten der
Serviceeinheiten:
Montag - Donnerstag
9.00 Uhr - 12.00 Uhr
und
13.00 Uhr - 15.30 Uhr
Freitag
9.00 Uhr - 12.00 Uhr
Um im Einzelfall die sofortige Bearbeitung eines nach 15:30 Uhr eingehenden Eilantrags sicherstellen zu können, bitten wir Sie dringend um vorherige telefonische Ankündigung bis 15:30 Uhr!
Sprechzeiten der
Rechtsantragsstelle:
Montag - Freitag
9.00 Uhr - 12.00 Uhr
Um vorherige telefonische Terminvereinbarung wird gebeten.
Zugang zu den
Sitzungssälen und Wartebereichen:
Montag - Freitag
ab 8:30 Uhr
Bereitschaftsdienst:
Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hat einen Bereitschaftsdienst eingerichtet.
Der Bereitschaftsdienst ist außerhalb der Dienstzeit eingerichtet für Angelegenheiten, die so eilig sind, dass nicht abgewartet werden kann, bis das Verwaltungsgericht wieder regulär Dienst hat.
Der Bereitschaftsdienst besteht an Freitagen, die keine Feiertage sind, bis 17 Uhr und an Samstagen, die keine Feiertage sind, bis 11:30 Uhr.
Bitte beachten Sie:
Der Bereitschaftsdienst kann nur für besonders dringende Rechtsschutzbegehren in Anspruch genommen werden, bei denen es dem Rechtsschutzsuchenden nicht zugemutet werden kann, den nächsten regulären Werktag abzuwarten. Im Bereitschaftsdienst nimmt der Bereitschaftsdienstrichter die Aufgaben der nach dem Geschäftsverteilungsplan zuständigen Kammer wahr und trifft erforderlichenfalls die zur Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes gebotenen Entscheidungen. Stellt der Bereitschaftsdienstrichter fest, dass die Sache auch im normalen Geschäftsgang bearbeitet werden kann, ohne dass sich hieraus Nachteile für den Betroffenen ergeben, trifft er keine Entscheidung.