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Jahrespressekonferenz 2010

Datum: 22.03.2010

Kurzbeschreibung: Pressemitteilung vom 22.03.2010

I.      Geschäftsentwicklung

1.    Verfahrenseingänge

Der im Vorjahr und in den vorangegangenen Jahren festgestellte Rückgang der Verfahrenseingänge hat sich im Jahr 2009 in geringerem Umfang fortgesetzt.

Die Eingänge im Bereich der Asylverfahren sind wiederum zurückgegangen. Im Vergleich zu den in den Vorjahren festgestellten Rückgangsquoten, die sich in einem Bereich zwischen 20 % und 35 % bewegten, ist der Rückgang der Asylverfahrenseingänge im Geschäftsjahr 2009 allerdings geringer ausgefallen (577 Asylverfahrenseingänge gegenüber 677 im Vorjahr). Die Ursache hierfür liegt in einer steigenden Zahl von Asylklagen aus den Herkunftsländern Türkei, Irak und Kosovo.

Bei den allgemeinen Verwaltungsrechtsstreitsachen (VRS) hat das Verwaltungsgericht Karlsruhe im Geschäftsjahr 2009 mit 3.219 Verfahren (gegenüber 3.277 Verfahrenseingängen im Geschäftsjahr 2008) einen geringfügigen Rückgang an Eingängen um ca. 2 % zu verzeichnen.

Insgesamt sind beim Verwaltungsgericht Karlsruhe im Geschäftsjahr 2009 3.796 Verfahren eingegangen (gegenüber 3.954 Verfahrenseingängen im Geschäftsjahr 2008).

2.    Erledigungen

Die 14 Kammern des Verwaltungsgerichts Karlsruhe haben im Jahr 2009 insgesamt 3.619 Verfahren erledigt, davon 2.933 allgemeine Verwaltungsrechtsstreitigkeiten und 686 Asylverfahren. Damit hat die Richterschaft im Geschäftsjahr 2009 weniger Verfahren erledigt als im Vorjahr (Gesamterledigungen in 2008: 4.772). Dieser Umstand erklärt sich einmal durch einen geringeren Personalbestand (siehe II.) und Vakanzzeiten bei der Wiederbesetzung frei gewordener Stellen sowie Krankheitszeiten; zum anderen haben die Kammern im Geschäftsjahr 2009 verstärkt ihr Augenmerk darauf gerichtet, den Bestand an älteren Verfahren zu verringern (dazu nachfolgend 3.). Diese Verfahren zeichnen sich regelmäßig entweder aus tatsächlichen oder aus materiell-rechtlichen Gründen durch einen höheren Schwierigkeitsgrad aus und bedürfen daher in der Regel einer zeitaufwändigeren Bearbeitung.

3.    Anhängige Verfahren

Der Gesamtbestand an anhängigen Verfahren hat sich mit 2.609 Verfahren zum Stichtag 31.12.2009 gegenüber dem Vorjahr (2.432) erhöht. Allerdings konnte der Bestand der beim Verwaltungsgericht anhängigen Asylverfahren - wie auch in den Vorjahren - aufgrund der Eingangsrückgänge in diesem Bereich wiederum reduziert werden. Am 31.12.2009 waren am Verwaltungsgericht Karlsruhe noch 391 Asylverfahren anhängig (31.12.2008: 500 Asylverfahren). Gestiegen ist hingegen der Bestand an anhängigen allgemeinen Verwaltungsstreitsachen (2.218 Verfahren zum Stichtag 31.12.2009 gegenüber 1.932 Verfahren zum Stichtag 31.12.2008). Erfolgreich war das Gericht in dem Bestreben, den Bestand an älteren Verfahren zurückzuführen. Die 14 Kammern des Gerichts konnten im Laufe des Geschäftsjahrs 2009 den Bestand an Verfahren, die älter als ein Jahr sind, von 608 Verfahren (31.12.2008) auf 402 Verfahren (31.12.2009) weiter verringern.


4.    Verfahrensdauer

Die Klageverfahren aus dem Bereich der allgemeinen verwaltungsgerichtlichen Streitigkeiten waren beim Verwaltungsgericht Karlsruhe im Geschäftsjahr 2009 im Durchschnitt 9,7 Monate anhängig (2008: 9,6 Monate). Diese - geringfügige - Verschlechterung bei den Laufzeiten dürfte im Wesentlichen auch darauf beruhen, dass die Kammern im Geschäftsjahr 2009 bestrebt waren, den Bestand an älteren Verfahren zu verringern. Bei den Asylverfahren konnte die Verfahrensdauer der Asylklagen auf 10,6 Monate und damit erheblich reduziert werden (Vorjahr: 13,4 Monate). Diese erfreuliche Entwicklung ist maßgeblich auf rückläufige Eingänge in diesem Bereich und den Abbau des Verfahrensbestands zurückzuführen.

Auch bei den verwaltungsgerichtlichen Eilverfahren konnte die durchschnittliche Verfahrensdauer im Geschäftsjahr 2009 verkürzt werden. So waren allgemeine verwaltungsrechtliche Eilverfahren lediglich 2,6 Monate (Vorjahr: 2,8 Monate) und asylgerichtliche Eilverfahren lediglich noch 1,6 Monate (Vorjahr 1,8 Monate) anhängig.

5.    Ausgang der Verfahren

Die Stattgabequote in Klageverfahren bei den allgemeinen Verwaltungsrechtsstreitigkeiten ist von 7,9 % im Geschäftsjahr 2008 auf 6,2  % im Geschäftsjahr 2009 gesunken. Hingegen ist die Quote der stattgebenden Entscheidungen in den asylgerichtlichen Hauptsacheverfahren von 13,0 % im Geschäftsjahr 2008 auf 25,5 % im Geschäftsjahr 2009 gestiegen und hat sich damit nahezu verdoppelt. Die Ursache hierfür dürfte darin liegen, dass das geltende Recht - beeinflusst durch europarechtliche Regelungen - neben dem grundgesetzlichen Asylrecht (Art. 16 a GG) und der Flüchtlingsanerkennung (§ 60 Abs. 1 AufenthG) nunmehr auch weitere subsidiäre Schutzgewährungen vorsieht.

Bei den Eilverfahren stieg die Erfolgsquote im Bereich der allgemeinen Verwaltungsrechtsstreitigkeiten geringfügig von 6,4 % im Jahr 2008 auf 6,7 % im Geschäftsjahr 2009, während sich in den asylgerichtlichen Eilverfahren die Stattgabequote von 17,5 % im Geschäftsjahr 2008 auf 11,6 % im Geschäftsjahr 2009 verringerte.

5,4 % der Klageverfahren wurden durch Vergleich erledigt, weitere 16,9 % der Verfahren erledigten sich unstreitig.

6.    Tätigkeitsbereich

Wie schon im Vorjahr bildeten im Bereich der allgemeinen Verwaltungsrechtsstreitigkeiten die Verfahren wegen Vergabe von Studienplätzen (sog. NC-Verfahren) mit 915 Verfahren den größten Block an Eingängen. Ihnen folgten - ebenfalls wie im Vorjahr - mit 339 Verfahren die ausländerrechtlichen Streitigkeiten. Mit 210 Verfahren nehmen die baurechtlichen Streitigkeiten im Eingangsjahr 2009 - wie im Vorjahr - den dritten Platz ein. An vierter Stelle rangieren die Verfahren wegen Sportwetten (192 Verfahren). Die Verfahren wegen Studiengebühren, die im Geschäftsjahr 2007 mit 283 Verfahren noch den dritten Platz einnahmen, spielen im Geschäftsjahr 2009 mit 31 Verfahrenseingängen keine bedeutende Rolle mehr. Hier ist durch eine zwischenzeitlich ergangene ober- und höchstrichterliche Rechtsprechung Rechtsklarheit geschaffen worden.

Bei den Asylverfahren bildeten - wie schon im Vorjahr - die Türkei und der Irak die beiden eingangsstärksten Herkunftsländer. An dritter Stelle rangiert nunmehr das Kosovo (im Geschäftsjahr 2008: Iran).

II.    Personalsituation

Am 31.12.2009 waren beim Verwaltungsgericht Karlsruhe 31 Richter (Vorjahr: 32) mit 30,50 Arbeitskraftanteilen (AKA) tätig (Vorjahr: 30,75 AKA); davon 15 Richterinnen und 16 Richter. Zwei Richterinnen versahen ihren Dienst in Teilzeitbeschäftigung. Während des Geschäftsjahrs 2009 wurden drei Richterinnen sowie ein Richter des Verwaltungsgerichts Karlsruhe zu Richterinnen bzw. zum Richter am Verwaltungsgerichtshof befördert und an den Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim versetzt. Ein Richter kehrte zum Jahresbeginn aus der Abordnung als wissenschaftlicher Mitarbeiter beim Bundesverfassungsgericht an das Verwaltungsgericht zurück. Am 01.11.2009 wechselte ein junger Proberichter als wissenschaftlicher Mitarbeiter an das Bundesverfassungsgericht. Eine junge Richterkollegin wurde zum 01.01.2009 als Proberichterin beim Verwaltungsgericht Karlsruhe eingestellt und ein Richter, der bisher beim Verwaltungsgericht Sigmaringen tätig war, wurde nach Beendigung seiner Erprobungsabordnung beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg zum 01.05.2009 an das Verwaltungsgericht Karlsruhe zunächst abgeordnet und erhielt zum 01.09.2009 eine Planstelle beim Verwaltungsgericht. Eine Richterin wurde ab 01.11.2009 vom Sozialgericht Karlsruhe an das Verwaltungsgericht Karlsruhe abgeordnet. Zum 01.11.2009 ging ein langjährig beim Verwaltungsgericht Karlsruhe tätiger Vorsitzender Richter in den Ruhestand. Das Durchschnittsalter der Richterschaft des Verwaltungsgerichts Karlsruhe betrug im Geschäftsjahr 2009 51 Jahre.

Im nichtrichterlichen Bereich ist der Personalbestand des Verwaltungsgerichts zum Ende des Geschäftsjahrs 2009 auf insgesamt 29 Personen mit einem Arbeitskraftanteil von 25,00 geschrumpft.

III.   Tätigkeit der Pressestelle

Die Pressestelle hat im Jahr 2009 in 28 und in diesem Jahr in bisher zwei Pressemitteilungen über die Terminierung und den Ausgang von Verfahren informiert. Die Pressemitteilungen werden jeweils am Tag der Herausgabe auch in die Homepage des Verwaltungsgerichts eingestellt. Sie erhalten dort grundsätzlich einen Verweis (Link) auf die - anonymisierte - Entscheidung im Volltext. Wirksam ist dieser Verweis in der Regel erst am übernächsten Tag, u.U. auch erst einige Tage später, da die anonymisierte Entscheidung zunächst in eine Datenbank außerhalb des Verwaltungsgerichts eingestellt werden muss.

Für sonstige Auskünfte zum Stand einzelner Verfahren stehen die Mitarbeiter der Pressestelle des Verwaltungsgerichts jederzeit gern zur Verfügung.

IV.  Rückblick auf Entscheidungen im Jahr 2009 und in den ersten Monaten des neuen Jahres

1.    EDEKA-Fleischwerk in Rheinstetten

Wiederholt ging es um das geplante und in der Zwischenzeit im Bau befindliche EDEKA-Fleischwerk in Rheinstetten:

Ein Rheinstettener Bürger, der ein Bürgerbegehren eingeleitet hatte, beantragte erfolglos, die Gemeinde Rheinstetten zu verpflichten, das Bebauungsplanverfahren bis zu einem Bürgerentscheid zu stoppen (Beschluss vom 26.01.2009 - 4 K 105/09 - Pressemitteilung Nr. 2/2009).

Die Freien Wähler beantragten, das Verwaltungsgericht solle dem Gemeinderat untersagen, den Bebauungsplan zu beschließen. Hierfür fehlte es nach Auffassung der 4. Kammer des Verwaltungsgerichts schon an einer Antragsbefugnis (Beschluss vom 12.05.2005 - 4 K 1114/09 - Pressemitteilung Nr. 10/09).

Schließlich wandte sich der BUND in einem Eilverfahren gegen den Baubeginn mit der Begründung, es liege noch keine endgültige immissionsschutzrechtliche Genehmigung vor und durch den Baubeginn würde unwiderruflich in Lebensräume geschützter Tierarten eingegriffen. Die 3. Kammer hat den Eilantrag schon als unzulässig angesehen, weil der BUND keine eigenen Rechte geltend machen und sich auch nicht auf das Umweltrechtsbehelfsgesetz berufen könne. Insoweit müsse er die immissionsschutzrechtliche Genehmigung abwarten (4 K 1648/09 - Beschluss vom 12.08.2009 - Pressemitteilung Nr. 19/2009).

Der BUND legte Beschwerde zum Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg ein. Das Verfahren erledigte sich jedoch, nachdem die immissionsschutzrechtliche Genehmigung erteilt wurde. Gegen diese ist kein Verfahren beim Verwaltungsgericht anhängig.


2.    NATO-Gipfel in Baden-Baden

Im April hatte das Verwaltungsgericht über Verfahren in Zusammenhang mit dem NATO-Gipfel 2009 in Baden-Baden zu entscheiden.

Ein Eilantrag gegen versammlungsrechtliche Auflagen einer für den 03.04.2009 geplanten Demonstration und Kundgebung in Baden-Baden („Kein Frieden mit der Nato“) blieb erfolglos (Beschluss vom 01.04.2009 - 3 K 776/09, Pressemitteilung Nr. 5/2009). Die Auflagen betrafen u.a. die Route des Demonstrationszugs sowie ein angeordnetes Vermummungsverbot.

Die 6. Kammer wies den Eilantrag eines in Gaggenau wohnenden Antragstellers zurück, gegenüber welchem die Stadt Gaggenau eine Meldeauflage erlassen hatte, um zu verhindern, dass der Betroffene sich an gewalttätigen Störungen des NATO-Gipfels beteiligt (Beschluss vom 02.04.2009 - 6 K 777/09, Pressemitteilung Nr. 6/2009).

3.    Baurechtliche Streitigkeiten um Bordelle

In mehreren Verfahren hatte sich das Verwaltungsgericht mit der bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit von Bordellen zu befassen.

Die 2. Kammer wies drei Nachbarklagen wegen eines Bauvorbescheids für ein Eros-Center in einem Gewerbegebiet in Pforzheim ab (Urteile vom 10.07.2009 - 2 K 3262/08 u.a., Pressemitteilung Nr. 17/2009). Der Kläger, dessen Grundstück dem Vorhaben am nächsten liegt, hat die Zulassung der Berufung durch den Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg beantragt.

Einem Eilantrag der Betreiberin eines Bordells in Heidelberg-Rohrbach gegen eine baurechtliche Nutzungsuntersagungsverfügung der Stadt gab die 5. Kammer nur insoweit statt, als die mehr als 20 Jahre alte Baugenehmigung eine Bordellnutzung für einzelne Räume des Hauses zuließ. Dagegen unterlag die Antragstellerin beim Verwaltungsgericht, soweit ihr die Stadt untersagt hatte, das Bordell mit einem für Vergnügungsstätten typischen Angebot zu betreiben (Beschl. v. 30.07.3009 - 5 K 1631/09 - Pressemitteilung Nr. 18/2009). Die Antragstellerin erhob Beschwerde zum Verwaltungsgerichtshof. Dort erklärten die Beteiligten jedoch das Verfahren für erledigt (3 S 1949/09).

Im Oktober wies die 5. Kammer die Klagen von zwei Betreibern von Bordellen in Heidelberg-Rohrbach ab. Einer von diesen wollte eine Baugenehmigung für die Erweiterung eines Bordellbetriebs. Der andere hatte seinen Betrieb ohne Genehmigung erweitert, weshalb ihm die Nutzung dieser Räume untersagt worden war. Das Verwaltungsgericht ist in beiden Fällen der Auffassung der Stadt Heidelberg gefolgt, dass die Zulassung weiterer Bordelle in derselben Straße die Eigenart des Baugebiets unzulässig verändere. Aus einem Gewerbegebiet drohe ein „Rotlicht-Viertel“ zu werden (5 K 3864/08 und 5 K 782/09 - Pressemitteilung Nr. 26/2009).  In einem der Verfahren (5 K 782/09) hat der Kläger die Zulassung der Berufung durch den Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg beantragt.

4.    Karlsruhe: Kombi-Lösung

Im Dezember hat die 3. Kammer einen Eilantrag gegen die Stadt Karlsruhe auf Zulassung der Durchführung eines Bürgerentscheids über den Bau eines Stadtbahntunnels unter der Kaiserstraße mit Südabzweig abgelehnt (3 K 3443/09 - Beschluss vom 22.12.2009 - Pressemitteilung Nr. 28/2009). Antragsteller war ein Unterzeichner und Vertrauensmann des Bürgerbegehrens „Stoppt das Millionengrab“.

Der Antragsteller hat gegen den Beschluss Beschwerde zum Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg eingelegt, über die noch nicht entschieden ist.

5.    Zuschuss für Karlsruher School-card auch für Auswärtige

Mit Urteil vom 14.12.2009 hat die 3. Kammer auf die Klage zweier Schüler entschieden, dass die beklagte Stadt Karlsruhe auch Schülern aus dem Umland, die eine Schule in Karlsruhe besuchen, einen Zuschuss zu ihren notwendigen Beförderungskosten gewähren muss (3 K 1756/09 - Pressemitteilung Nr. 27/2009). Das Gericht kam in seiner Entscheidung zu dem Ergebnis, dass die einschlägige Satzung, die allein eine Bezuschussung  von in Karlsruhe wohnenden Schülern vorsah, nichtig sei.

6.    Rastatt: Sitzordnung im Gemeinderat

Die 6. Kammer hat einen Antrag der Fraktion der Wählervereinigung „Für unser Rastatt e.V.“ abgelehnt, mit der sich die Fraktion gegen die Bestimmung der Sitzordnung im neu gewählten Gemeinderat durch den Oberbürgermeister wandte. Sie hat insbesondere verneint, dass bei der Bestimmung politisch tendenziöse Erwägungen eine Rolle gespielt hätten (Beschluss vom 24.07.2009 - 6 K 1627/09 - Pressemitteilung Nr. 16/2009).

7.    Nichtraucherschutz auch bei Gaststätten in Einkaufspassagen

Im Oktober hat die 11. Kammer die Klage der Betreiberin einer Gaststätte abgewiesen, welche die Feststellung begehrte, dass die von ihr bewirtschaftete Teilfläche einer Einkaufspassage in Mannheim „Außengastronomie“ sei und deshalb nicht dem Rauchverbot nach dem Landesnichtraucherschutzgesetz unterliege. Die Kammer kam in ihrem Urteil zu dem Ergebnis, dass der Begriff „Außengastronomie“ eng auszulegen sei und nur Bereiche umfasse, die sich „im Freien“ befänden (Urteil vom 29.09.2009 - 11 K 4149/08 - Pressemitteilung Nr. 24/2009). Die Klägerin hat die vom Verwaltungsgericht zugelassene Berufung zum Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg eingelegt.

V.   Ausblick auf anhängige Verfahren, die voraussichtlich im Jahr 2010 entschieden werden

1.    Kann die Stadt Heidelberg weitere Gaststätten in der Altstadt verhindern?

In zwei Verfahren erstreben Eigentümer von Grundstücken in der Heidelberger Altstadt (Untere Straße) je eine Baugenehmigung für eine (teilweise) Nutzung ihres Hauses als Schankwirtschaft (5 K 2021/09, 5 K 2273/09).

Die Stadt Heidelberg und als Widerspruchsbehörde das Regierungspräsidium Karlsruhe haben dies abgelehnt mit der Begründung, die Grundstücke lägen in einem faktischen Mischgebiet, seien dort aber unzulässig, weil bei einer baurechtlichen Zulassung weiterer Schankwirtschaften diese Art von Nutzung ein deutliches Übergewicht gegenüber der Wohnnutzung erhalten würde. Dies würde zu zusätzlichen Störungen der Wohnruhe und letztlich zu einem städtebaulichen Trading-Down-Effekt führen. Würden weitere Gaststätten genehmigt, würde dies gegen das Gebot der Rücksichtnahme verstoßen.

Im Oktober 2009 hat die Stadt Heidelberg den Bebauungsplan „Östliche Altstadt“  beschlossen, mit dem weitere Gaststätten in der Unteren Straße ausgeschlossen werden. Die Kläger halten an ihrem Verpflichtungsantrag fest und begehren hilfsweise die Feststellung, dass die Beklagte bis zum Erlass des Bebauungsplans verpflichtet war, eine Baugenehmigung zu erteilen

Ein Termin zur mündlichen Verhandlung steht noch nicht fest.

2.    Darf ein Krematorium im Gewerbegebiet von Sinsheim errichtet werden?

Die Klägerin wendet sich gegen die Aufhebung der ihr zunächst erteilten Baugenehmigung zur Errichtung eines Krematoriums im Geltungsbereich des Plangebiets „Oberer Renngrund“ in Sinsheim.

Die zuständige 1. Kammer des Verwaltungsgerichts Karlsruhe hatte im einstweiligen Rechtsschutzverfahren mit Beschluss vom 23.06.2009 (1 K 1111/09) die aufschiebende Wirkung des Widerspruch eines Anwohners gegen diese Baugenehmigung angeordnet und in der Begründung ausgeführt, der Anspruch des Antragstellers auf Wahrung des Gebietscharakters sei verletzt. Nachfolgend hob die nunmehr von der Bauherrin beklagte Stadt Sinsheim die Baugenehmigung auf. In ihrer Klage gegen die Aufhebung macht die Klägerin geltend, ein Krematorium ohne Pietätshalle sei als nicht erheblich belästigender Gewerbebetrieb planungsrechtlich zulässig (1 K 2976/09).

Ein Termin zur mündlichen Verhandlung steht noch nicht fest.

3.    Baugenehmigung für einen Lebensmittelmarkt in Maulbronn

In diesem Verfahren begehrt der Kläger die Erteilung einer Baugenehmigung für die Errichtung eines Lebensmittelmarktes auf der Gemarkung von Maulbronn. Die Beteiligten streiten insbesondere um die Wirksamkeit des Ausschlusses von Einzelhandelsbetrieben und sonstigen Gewerbebetrieben mit Verkaufsflächen für den Verkauf an letzte Verbraucher mit zentrenrelevanten Haupt- und Kernsortimenten im einschlägigen Bebauungsplan (9 K 3187/09).

Über die Klage wird voraussichtlich im 2. Halbjahr 2010 entschieden.

4.    Immissionsschutzrechtliche Auflagen für Spanplattenwerk im Landkreis Rastatt

Die Klägerin wendet sich gegen immissionsschutzrechtliche Auflagen anlässlich der Modernisierung eines Spanplattenwerks. Es geht um die Minderung des Ausstoßes von Stickstoffmonoxid, Stickstoffdioxid, Kohlenmonoxid und Schwefeldioxid sowie um die zulässige Konzentration von Geruchsstoffen und die Messung des Quecksilber- und Sauerstoffgehalts der Abluft (6 K 3620/07).

Nach mündlicher Verhandlung am 07.07.2009 hat die Kammer ein Sachverständigengutachten eingeholt. Ein Termin zu erneuter mündlicher Verhandlung wird voraussichtlich in der zweiten Jahreshälfte 2010 bestimmt.

5.    Kann ein ehemals türkischer Staatsangehöriger, der hier eingebürgert wurde, seine deutsche Staatsangehörigkeit behalten, wenn er die türkische Staatsangehörigkeit wieder annimmt?

Der in der Türkei geborene, seit 1976 im Bundesgebiet lebende Kläger hat im Jahr 2002 durch Einbürgerung die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten. Zuvor war er auf seinen Antrag aus der türkischen Staatsangehörigkeit entlassen worden. Nunmehr strebt er den Wiedererwerb der türkischen Staatsangehörigkeit an. Ohne diese träfen ihn nach dem türkischen Sozialversicherungsrentenrecht, Erbschaftsrecht und Grundstücksrecht erhebliche Nachteile. Auch könne er sonst in der Türkei seinem Beruf als Architekt nicht nachgehen.

Nach dem deutschen Staatsangehörigkeitsrecht verliert ein Deutscher seine Staatsangehörigkeit, wenn er eine fremde Staatsangehörigkeit annimmt. Dies gilt dann nicht, wenn er vor dem Erwerb der ausländischen Staatsangehörigkeit die schriftliche Genehmigung zur Beibehaltung seiner Staatsangehörigkeit erhält.

Die Beteiligten streiten vor allem darüber, ob die vom Kläger behaupteten Nachteile überhaupt bestehen (10 K 1143/09).

Die Kammer wird den Fall voraussichtlich im zweiten Quartal 2010 terminieren.

6.    Polizeiliche Maßnahmen wegen eines sogenannten Flash-Mobs

Drei Kläger wenden sich dagegen, dass gegen sie am 30.06.2009 ein zeitlich von 17.15 Uhr bis 19.00 Uhr dauerndes und räumlich auf den Marktplatz von Karlsruhe und Umgebung beschränktes Aufenthaltsverbot ausgesprochen wurde.

Zu dieser Zeit fand eine Informationsveranstaltung der Bundeswehr auf dem Marktplatz in Karlsruhe statt. Nach Angaben der Kläger hatte das Karlsruher Friedensbündnis als Gegenveranstaltung eine Mahnwache von 17 Uhr bis 19 Uhr angemeldet. Außerdem ließen sich im Verlauf eines zweiminütigen sogenannten Flash-Mobs ca. 100 überwiegend junge Menschen auf den Boden fallen, wobei ihre Körper mit Kreide ummalt wurden. Ziel dieser Aktionen war, auf die menschlichen Opfer des Afghanistan-Krieges aufmerksam zu machen. Die Kläger machen geltend, von der Polizeimaßnahme betroffen gewesen zu sein, ohne an der Mahnwache und dem Flash-Mob beteiligt gewesen zu sein (3 K 1823/09, 3 K 2326/09 und 3 K 2444/09).

Der Termin zur mündlichen Verhandlung wird voraussichtlich im 3. Quartal 2010 stattfinden.

7.    Mutmaßlich gewalttägige Fußballfans im Visier der Polizei

Unter verschiedenen Aspekten muss sich das Verwaltungsgericht mit der Frage befassen, unter welchen Voraussetzungen die Polizei gegenüber mutmaßlichen Gewalttätern bei Bundesliga-Fußballspielen tätig werden kann.

In einem Fall (6 K 2304/09) klagt ein Fußballfan, der anlässlich eines Spiels des KSC festgenommen wurde, gegen den Bescheid über die wegen der Festnahme angefallenen Gebühren und Auslagen. Eine entsprechende Klage eines anderen Betroffenen hat die 4. Kammer des Verwaltungsgerichts bereits am 14.01.2010 abgewiesen (4 K 2303/09).

Termin zur mündlichen Verhandlung vor der 6. Kammer ist auf den 24.03.2010 bestimmt.

In mehreren Verfahren (3 K 1988/09 u.a., 4 K  1966/09 u.a.) wenden sich Betroffene dagegen, dass sie auf Veranlassung von Polizeidienststellen des Landes in der Verbunddatei des Bundeskriminalamts „Gewalttäter Sport“ geführt werden. Es ist streitig, ob es für das Führen dieser Verbunddatei überhaupt eine ausreichende Rechtsgrundlage gibt. Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht verneint dies. Ähnliche Verfahren sind auch bei anderen Kammern anhängig.

Im Verfahren 4 K 1966/09 wurde bereits verhandelt. Eine Entscheidung liegt noch nicht vor. In den Verfahren 3 K 1988/09 u.a. ist Termin zur mündlichen Verhandlung bestimmt auf den 14.04.2010.

8.    Anfechtung der Gemeinderatswahl 2009 in Mannheim

In zwei Verfahren wird das Verwaltungsgericht über die Gültigkeit der Gemeinderatswahl 2009 in Mannheim entscheiden.

In einem Verfahren wendet sich der Kläger, ein Bewerber aus dem Wahlvorschlag  „DIE BÜRGEROPPOSITION“,  gegen die Zulassung und Platzierung des Wahlvorschlages der „BürgerUnion“ im Vorfeld der Wahl. Der Kläger trägt vor, dieser Wahlvorschlag habe nicht die nach dem Kommunalwahlgesetz erforderlichen Unterstützungsunterschriften gehabt. (11 K 1644/09)

In einem weiteren Verfahren klagen zwei erfolglose Bewerber der „Mannheimer Liste Freie Wähler e.V.“, die den Einzug in den Gemeinderat knapp verpasst haben. Die „Mannheimer Liste Freie Wähler e.V.“ ist bei der Wahl mit drei Sitzen in den Gemeinderat eingezogen. Die Kläger wenden sich gegen die Feststellung des Gesamtergebnisses der Wahl und die Sitzverteilung. Sie machen geltend, dass das hierbei angewendete sogenannte D`Hondtsche Höchstzahlverfahren rechtswidrig sei, weil dieses kleinere Parteien und Gruppierungen benachteilige (11 K 1851/09).

Die mündliche Verhandlung findet am 23.03.2010 statt.

9.    Duale Hochschule Baden-Württemberg und Wehrpflicht

Das Verwaltungsgericht hat in mehreren Verfahren mit unterschiedlichen Fallkonstellationen die Frage zu klären, unter welchen Voraussetzungen eine Ausbildung an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg die einschlägigen Zurückstellungstatbestände des Wehrpflichtgesetzes bzw. Zivildienstgesetzes erfüllt. Nachdem 2009 die Berufsakademien in  Baden-Württemberg in eine Duale Hochschule nach dem Vorbild des US-amerikanischen State University Systems umgewandelt wurden, sind in diesem Bereich neue Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung aufgetreten (9 K 1357/09 u.a.).

10. Direktverkauf von Rohmilch nur ab Stall?

Der Antragsteller verkauft Rohmilch aus einem Milchabgabeautomaten. Den klimatisierten Automaten hat er in einem alten „Milchhäusle“ aufgestellt. Das „Milchhäusle“ gehört zu seinen älteren Hofgebäuden. Seine Milchkühe hält der Antragsteller in einem neu errichteten, etwa 2 km entfernt gelegenen Viehstall. 

Die Lebensmittelbehörde hat es dem Antragsteller unter Anordnung der sofortigen Vollziehung untersagt, Rohmilch von dem Automaten aus in Verkehr zu bringen. Sie ist der Auffassung, Rohmilch könne nach dem Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch nur im Milcherzeugungsbetrieb verkauft werden. Das alte „Milchhäusle“ des Antragstellers gehöre in diesem Sinne nicht mehr zum Milcherzeugungsbetrieb. Dieser befinde sich am Ort des Kuhstalls (10 K 312/10).

Über den Antrag des Milchbauern auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung wird die Kammer voraussichtlich im April 2010 entscheiden.

11. Irreführende Bezeichnungen bei Verkauf von Lachsöl?

Die Klägerin bringt verschiedene Nahrungsergänzungsmittel unter Bezeichnungen in den Verkehr, welche die Begriffe „Lachsöl“  und „Lachsöl-Konzentrat“ enthalten.

Das beklagte Land (Landratsamt Rastatt) hat dies der Klägerin sofort vollziehbar untersagt, weil die Produkte der Klägerin auch einen Anteil anderer Fischöle enthielten. Dies sei irreführend und verstoße deshalb gegen Lebensmittelrecht (6 K 2704/09).

Über die Klage wird voraussichtlich im 2. Halbjahr 2010 entschieden.

12. Falscher Alarm - verschmutzte Katzenstreu als Gefahrenquelle?

Der in Hamburg wohnhafte Kläger wendet sich dagegen, dass die Stadt Baden-Baden von ihm per Bescheid die Kosten eines Feuerwehreinsatzes in Höhe von 619,- EURO fordert (7 K 3718/08).

Der Kläger hatte über ein Internet-Auktionshaus eine PlayStation als „neu“ gekauft, aber bei Erhalt der Ware feststellen müssen, dass diese gebraucht war. Daraufhin schickte er dem Verkäufer ein Päckchen, in das er benutzte Katzenstreu gefüllt hatte. Beim Öffnen der Sendung bemerkte der Empfänger ein ätzend riechendes Pulver und alarmierte die Feuerwehr. Diese rückte mit zehn Mann sowie Kommandowagen, Gerätewagen Gefahrgut und Hilfeleistungslöschfahrzeug an.

Termin zur mündlichen Verhandlung ist am 28. April 2010 um 10.30 Uhr.

VI.  Sonderveranstaltungen 2010: Woche der Justiz vom 12. - 17.07.2010

Im Rahmen der Woche der Justiz steht das Verwaltungsgericht Karlsruhe einer breiten Öffentlichkeit auch außerhalb der jederzeit möglichen Teilnahme als Zuhörer an den grundsätzlich öffentlichen Verhandlungen offen. Die Veranstaltungen geben den Bürgerinnen und Bürgern Gelegenheit, Tätigkeit und Bedeutung des Verwaltungsgerichts sowie das historische Gebäude in der Hildapromenade 1 und seine Geschichte  kennenzulernen. Nachstehend finden Sie die Termine der einzelnen Veranstaltungen.

  Mi., 14.07.2010 - Vormittags          Rollenspiel im Gerichtssaal mit Schülerinnen und Schülern des Lessinggymnasiums Karlsruhe

Do.,15.07.2010 - 18.30 Uhr           Das Verwaltungsgericht stellt sich vor; Aufgabe und Bedeutung des Verwaltungsgerichts

  Fr., 16.07.2010 - 16.30 Uhr            Führung durch das Verwaltungsgericht mit Herrn Prof. Krimm vom Generallandesarchiv

Thema: Das Gebäude des Verwaltungsgerichts und die Geschichte der Verwaltungsgerichtsbarkeit in Baden


VERWALTUNGSGERICHT KARLSRUHE

- ÖFFENTLICH-RECHTLICHE STREITIGKEITEN -

EINGÄNGE

ERLEDIGUNGEN

BESTAND AM

JAHRESENDE

2009

3796

3619

2609

davon

davon

davon

3219 allg. Verfahren

2933 allg. Verfahren

2218 allg. Verfahren

577 Asylrecht

686 Asylrecht

391 Asylrecht

2008

3954

4772

2432

davon

davon

davon

3277 allg. Verfahren

3670 allg. Verfahren

1932 allg. Verfahren

677 Asylrecht

1102 Asylrecht

500 Asylrecht

2007

4521

4545

3249

davon

davon

davon

3498 allg. Verfahren

3167 allg. Verfahren

2325 allg. Verfahren

1023 Asylrecht

1378 Asylrecht

924 Asylrecht


DAUER DER ERLEDIGTEN KLAGEVERFAHREN

BEIM VERWALTUNGSGERICHT KARLSRUHE

Durchschnittliche Verfahrensdauer:

2009:

9,7 Monate bei Allgemeinverfahren

(2008: 9,6 Monate)

2009:

10,6 Monate bei Asylverfahren

(2008: 13,4 Monate)

DAUER DER ERLEDIGTEN EILVERFAHREN

BEIM VERWALTUNGSGERICHT KARLSRUHE

Durchschnittliche Verfahrensdauer:

2009:

2,6 Monate bei Allgemeinverfahren

(2008: 2,8 Monate)

2009:

1,6 Monate bei Asylverfahren

(2008: 1,8 Monate)


AUSGANG DER KLAGEVERFAHREN

BEIM VERWALTUNGSGERICHT KARLSRUHE

Stattgebende Entscheidungen:

2009:

in Allgemeinverfahren

6,2 %

(2008:  7,9 %)

2009:

in Asylverfahren

25,5 %

(2008:  13,0 %)

AUSGANG DER EILVERFAHREN

BEIM VERWALTUNGSGERICHT KARLSRUHE

Stattgebende Beschlüsse:

2009:

in Allgemeinverfahren

6,7 %

(2008: 6,4 %)

2009:

in Asylverfahren

11,6 %

(2008: 17,5%)


Länderzuordnung nach Häufigkeit der    A s y l k l a g e n

Eingang 2009

zum Vergleich:

Eingang 2008

Türkei

Irak

Kosovo

Türkei

Irak

Iran

und weitere Verfahren

- hauptsächlich aus afrikanischen und asiatischen Ländern -


schwerpunktmäßige Eingänge

in 2009

allgemeine Verfahren

Klage/Antrag

Anzahl der Verfahren in 2009

Anzahl der Verfahren in 2008

Vergabe von Studien-

plätzen (NC)

915

625

Ausländerrecht

339

415

Baugenehmigung

210

257

Sportwetten

192

246

Studiengebühren

31

21

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