Bebauungsplanbeschluss "Heimenäcker" Durfte Stadtrat wegen Befangenheit von der Mitwirkung ausgeschlossen werden? Verwaltungsgericht verhandelt über Klage gegen Bruchsaler Gemeinderat
Datum: 14.03.2006
Kurzbeschreibung: Pressemitteilung vom 14.03.2006
Die 9. Kammer des Verwaltungsgerichts Karlsruhe hat Termin zur mündlichen Verhandlung bestimmt auf
Donnerstag, den 16. März 2006.
Die Verhandlung ist öffentlich und findet im Sitzungssaal III des Verwaltungsgerichts Karlsruhe, Röntgenstraße 2a, (3. Obergschoss, Raum 49), um 9.00 Uhr statt (Az.: 9 K 1012/05).
Zum Sachverhalt:
Der Kläger, Mitglied des Gemeinderats der Stadt Bruchsal, wendet sich gegen seinen Ausschluss aus der Gemeinderatssitzung, in der der Bebauungsplan „Heimenäcker-Erweiterung“ als Satzung beschlossen wurde.
Als Inhaber eines Bruchsaler Bau- und Gartenfachmarkts hatte er im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfs, der ein Sondergebiet Fachmarktzentrum festsetzt, Einwendungen erhoben, weil er durch den neuen Fachmarkt existenzbedrohende Umsatzeinbußen befürchtete. Am Beschluss über die öffentliche Auslegung des Entwurfs im Dezember 2004 nahm er nicht teil, weil er sich selbst für befangen erklärte. An der abschließenden Beschlussfassung über den Bebauungsplan in der Sitzung des Gemeinderats am 19.04.2005 wollte der Stadtrat jedoch mitwirken. Daraufhin beschloss der Gemeinderat mit 25 zu 10 Stimmen, dass er befangen sei.
Hiergegen hat der Stadtrat Klage erhoben und begehrt die Feststellung, dass der Gemeinderatsbeschluss rechtswidrig sei. Er ist der Auffassung, er sei nicht befangen, da er durch den Bebauungsplan nicht stärker betroffen sei als jeder andere (Fach-)Markt-Betreiber und Einzelhändler in Bruchsal, die alle neue Konkurrenz und erhebliche Umsatzeinbußen zu befürchten hätten. Im Dezember 2004 habe er sich nur auf Drängen des Oberbürgermeisters für befangen erklärt.

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