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Pressemitteilung über die Geschäftstätigkeit im Jahr 2005

Datum:  29.03.2006

Kurzbeschreibung:  Presssemitteilung vom 29.03.2006

I. Geschäftsentwicklung

 

Verfahrenseingänge

Der bereits im Jahr 2004 festgestellte Rückgang der Verfahrenseingänge beim Verwaltungsgericht Karlsruhe hat sich auch im Jahr 2005 fortgesetzt. Der Grund hierfür war zum einen der Wechsel in der Zuständigkeit für Sozi­alhilfestreitigkeiten; hierfür sind seit 01.01.2005 die Sozialgerichte zuständig. Der Anteil derartiger Streitigkeiten belief sich auf knapp 10 % aller beim Ver­waltungsgericht eingehender Klagen und Anträge. Außerdem machte sich im Jahr 2005 erneut der starke Rückgang der Asylanträge bemerkbar. Schließ­lich hat wohl auch die Änderung kostenrechtlicher Vorschriften (Einführung einer bereits bei Klageerhebung zu zahlenden Gebühr sowie der Wegfall völ­liger Gebührenfreiheit bei Klagerücknahme) Auswirkungen auf den Ge­schäftseingang beim Verwaltungsgericht gehabt. Insgesamt sind im Jahr 2005 beim Verwaltungsgericht Karlsruhe 5453 Verfahren anhängig gewor­den, davon 3929 Klagen und 1184 Anträge auf vorläufigen Rechtsschutz. Dies stellt gegenüber dem Jahr 2004 einen Rückgang von knapp 20 % dar.

 

Erledigungen

Die Richterinnen und Richter des Verwaltungsgerichts haben im Jahr 2005 insgesamt 6223 Verfahren erledigt, davon 4961 Klageverfahren und 1179 Verfahren auf vorläufigen Rechtsschutz. Die Erledigungszahl ist zwar um ca. 18 % niedriger als die des Jahres 2004. Dies beruht aber keineswegs auf ei­nem nachlassenden Arbeitseinsatz der Richterschaft, sondern vor allem dar­auf, dass sich die Zahl der Richter deutlich vermindert hat.

 

Anhängige Verfahren

Der starke Rückgang der Verfahrenseingänge im Jahr 2005 hat zur Folge, dass der Bestand an anhängigen Verfahren im Jahr 2005 deutlich vermindert werden konnte. Am 31.12.2005 waren beim Verwaltungsgericht Karlsruhe noch insgesamt 4735 Verfahren anhängig, demgegenüber belief sich die Zahl der anhängigen Verfahren am 31.12.2004 auf 5227 Verfahren.

 

Verfahrensdauer

Die Klageverfahren waren im Jahr 2005 im Durchschnitt 11,5 Monate anhän­gig (allgemeine Verwaltungsrechtssachen: 10,2 Monate; Asylverfahren 13,1 Monate). Die Verfahrensdauer hat sich damit gegenüber dem Jahr 2004 zwar etwas verlängert, sie liegt aber weiterhin deutlich unter der Verfahrens­dauer im Bundesdurchschnitt. Die Erhöhung der Verfahrensdauer dürfte maßgeblich darauf zurückzuführen sein, dass erheblich weniger Klagen nur aus Gründen der Fristwahrung erhoben und dann kurze Zeit später wieder zurückgenommen wurden, weil nunmehr, wie bereits ausgeführt, jede Klage sofort eine Kostenpflicht auslöst.

Bei den Verfahren auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes belief sich die durchschnittliche Verfahrensdauer auf 2,1 Monate. Die Verfahrensdauer hat sich damit gegenüber dem Jahr 2004 um einen Monat vermindert.

 

Personalbestand

Im Jahr 2005 wurde der Personalbestand gegenüber dem Vorjahr weiter vermindert. Das Verwaltungsgericht hat nicht nur die Zuständigkeit für die Sozialhilfesachen an die Sozialgerichtsbarkeit abgegeben, sondern auch 4 Richterplanstellen, von denen allerdings zwei nicht besetzt waren. Ferner wurden 2 Stellen im nichtrichterlichen Bereich an die Sozialgerichtsbarkeit abgegeben. Am 31.12.2005 waren insgesamt noch 36 Richterinnen und Richter vorhanden, davon 6 Richterinnen in Teilzeitbeschäftigung. Der Anteil der Frauen an der Richterschaft des Verwaltungsgerichts Karlsruhe beträgt knapp 50 %.

Im nicht-richterlichen Bereich waren am 31.12.2005 noch 31 Personen be­schäftigt, davon 7 mit Teilzeitbeschäftigung. Dies stellt einen Rückgang ge­genüber dem 31.12.2004 von 5 Mitarbeitern dar. Der starke Rückgang im nicht-richterlichen Bereich konnte nur dadurch aufgefangen werden, dass die Richterschaft vermehrt Aufgaben übernommen hat, die nicht zum Kernge­schäft der richterlichen Tätigkeit gehören. So werden z. B. von einem be­trächtlichen Teil der Richterinnen und Richter die Entscheidungen selbst ge­schrieben, zum Teil mit Hilfe eines Spracherkennungssystems.

 

Ausstattung

Das seit mehreren Jahren konsequent betriebene Programm zur Verbesse­rung der Arbeitsbedingungen am Verwaltungsgericht konnte im Jahr 2005 mit der Ausstattung der letzten Arbeitszimmer mit modernen Büromöbeln sowie der Einrichtung einer Infothek im Eingangsbereich des Gerichts weit­gehend abgeschlossen werden.  Mit der Eröffnung der Infothek konnte für die Bürger und Bürgerinnen eine wesentliche Verbesserung erreicht werden. Im Eingangsbereich des Hauptgebäudes erhalten die Besucher seitdem von ei­ner freundlichen Urkundsbeamtin die ersten für sie wichtigen Informatio­nen und Orientierungshilfen.

 

Fortbildung

Die ständige Fortbildung aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist eine wich­tige Aufgabe, die beim Verwaltungsgericht Karlsruhe einen hohen Stellen­wert hat. Im Jahr 2005 fanden 3 gerichtsinterne Fortbildungsveranstaltungen zu dem ab 01.01.2005 geltenden neuen Zuwanderungsrecht sowie zu dem ab 01.04.2005 geltenden neuen Kommunalabgabenrecht statt. Ferner wurde vom EDV-Beauftragten eine große Zahl von Richterinnen und Richter in der besseren Anwendung der juristischen Datenbanken Juris, Beck Online und Vensa geschult; außerdem erfolgte eine Einführung in den Gebrauch des Spracherkennungssystems. Diese Veranstaltungen stießen auf reges Inte­resse bei der Richterschaft.

Auch im Jahr 2005 fand beim Verwaltungsgericht Karlsruhe ein 1-monatiges Praktikum für Studenten der Rechtswissenschaft statt.

 

Sonstige Aktivitäten

Das Verwaltungsgericht Karlsruhe wurde am 24.02.2005 von einer hochran­gigen Juristen-Delegation aus Aserbeidschan unter Führung des Vizepräsi­denten des obersten Gerichts dieses Landes besucht, die sich über die Ver­waltungsgerichtsbarkeit in Deutschland informiert hat. Ferner war das Ver­waltungsgericht Karlsruhe verantwortlich für die Organisation eines Treffens der deutschen und französischen Verwaltungsrichter im Bereich des Ober­rheins (VGH Mannheim, Verwaltungsgerichte Karlsruhe und Freiburg auf deutscher Seite, OVG Nancy sowie Verwaltungsgerichte Nancy und Stras­bourg auf französischer Seite) sowie eines Informationsaustausches zwi­schen Verwaltungsrichtern aus Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz.

 

Im Bemühen, die Qualität seiner Arbeit zu optimieren, hat das Verwaltungs­gericht Karlsruhe im letzten Jahr eine Umfrage unter seinen „Kunden“ durch­geführt und dabei ein gutes Ergebnis erzielen können. Nach einer schriftli­chen Umfrage unter 122 häufig beim Verwaltungsgericht tätigen Rechtsan­wältinnen und Rechtsanwälten im Herbst 2004, befragte das Gericht im Herbst letzten Jahres die Behördenvertreter und ‑vertreterinnen, um zu er­fahren, wie die Arbeit und die Verfahrensabläufe des Gerichts eingeschätzt werden. Von 113 angeschriebenen Behörden, sandten 81 die Fragebögen zurück, was einer Rücklaufquote von 67 % entspricht. Etwas geringer war die Rücklaufquote bei den Anwälten. Gegenstand der Befragung waren alle Be­reiche des Gerichts, mit denen Rechtsanwälte und Behördenvertreter in Kontakt kommen, so unter anderem die Ausstattung und das Erscheinungs­bild des Gerichts, die Arbeitsweise der Geschäftsstellen und auch der Richte­rinnen und Richter. Es konnten drei Bewertungen (A, B oder C) und auch Einzelanmerkungen gemacht werden. Das Gesamtergebnis ist mit einem mehrheitlichen B sehr positiv ausgefallen, wobei insbesondere die Ge­schäftsstellen hervorragend abschnitten. In den Einzelanmerkungen wurde neben zahlreichem Lob aber auch Kritik geäußert, unter anderem an den Verfahrenslaufzeiten. Diese Kritik sowie die Verbesserungsvorschläge wird das Gericht nun prüfen und soweit erforderlich und möglich in Zukunft um­setzen. Einer der Wünsche unserer Kunden, nämlich die Verschönerung der Wartebereiche, wird bereits demnächst erfüllt werden.

 

II. Entscheidungen von besonderem öffentlichen Interesse

 

Ein Dauerthema, das immer wieder die Verwaltungsgerichte und die Öffent­lichkeit beschäftigt, sind Streitigkeiten um Verbote oder Beschränkungen von Demonstrationen und Kundgebungen, insbesondere rechtsgerichteter Grup­pierungen. So hatte das Verwaltungsgericht im letzten Jahr  über die Recht­mäßigkeit einer Auflagenverfügung der Stadt Pforzheim anlässlich einer Mahnwache zum 60. Jahrestag des Bombardements Pforzheims zu ent­scheiden und gab entsprechend den strengen Vorgaben des Bundesverfas­sungsgerichts dem Eilantrag einer rechtsgerichteten Vereinigung statt (Pres­semitteilung Nr. 2/2005). Die hiergegen eingelegte Beschwerde wies der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg zurück (Az. 1 S 421/05). Auch die Demonstrationsverbote in Rastatt und Karlsruhe im Dezember letzten Jahres hielten vor Gericht nicht stand (Pressemitteilungen Nr. 16 und 17/2005). Das Verwaltungsgericht verband seine stattgebenden Eilentschei­dungen jedoch mit strengen Auflagen, die der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim in den jeweiligen Beschwerdeverfahren bestätigte bzw. ver­schärfte (Az. 1 S 2387/05 und 1 S 2398/05). Zu einem bundesweiten Me­dienecho führte eine Entscheidung des Gerichts, die eine Demonstration der eher besonderen Art betraf. In einem Eilverfahren bestätigte das Gericht das vom Landratsamt Rastatt wegen grober Ungehörigkeit verhängte Verbot ei­ner Nacktradel-Aktion anlässlich des Weltnacktradeltags (Pressemitteilung Nr. 8/2005). Dieser Beschluss wurde rechtskräftig. Auch im laufenden Jahr wird das Demonstrationsrecht das Verwaltungsgericht weiter beschäftigen.

 

Auf großes, regionales Interesse stieß auch die Entscheidung des Gerichts zur baurechtlichen Zulässigkeit des Fachmarktzentrums Cité in Baden-Ba­den, das die Stadt Rastatt als Nachbargemeinde zu verhindern suchte (Pres­semitteilung Nr. 9/2005). Das Verwaltungsgericht konnte jedoch keine Ver­letzung des inter­kommunalen Rücksichtnahmegebots zulasten der Stadt Rastatt erkennen und lehnte deren Eilantrag ab. Auch die Beschwerde ge­gen diese Entschei­dung und ein separater Normenkontrollantrag beim Ver­waltungsgerichtshof in Mannheim blieben ohne Erfolg. Mit ihrem Bestreben, die Ansiedlung groß­flächiger Supermärkte zu verhindern, unterlag die Stadt Rastatt auch im ei­genen Stadtgebiet. Das Verwaltungsgericht verpflichtete die Stadt gleich in zwei Fällen, die Erweiterung bzw. Neuansiedlung von Le­bensmitteldiscoun­tern zu genehmigen (Pressemitteilung Nr. 10/2005). Über die Anträge auf Zulassung der Berufung hat der Verwaltungsgerichtshof bis­her noch nicht entschieden (Az. 3 S 1726/05 u. 3 S 2309/05).

 

Auf ein großes, überörtliches Medienecho stieß im Bereich des Baurechts die Entscheidung zum Bau des neuen türkischen Generalkonsulats in Karlsruhe. Wie schon im Eilverfahren entschied das Gericht auch im Klageverfahren, dass die Angst der Anwohner vor Terroranschlägen es nicht rechtfertige, die Genehmigung für den Bau zu versagen (Pressemitteilung Nr. 11 und 12/20054). Die Klage blieb auch in der zweiten Instanz ohne Erfolg (Az. 5 S 1848/05).

 

Die breit gefächerte Palette verwaltungsgerichtlicher Zuständigkeit zeigt ex­emplarisch eine Entscheidung zur Umbettung von Urnen, die ebenfalls ein größeres regionales Medienecho erlangte. Das Verwaltungsgericht ent­schied, dass Urnen aus Achtung vor der Totenruhe nicht allein zu dem Zweck umgebettet werden dürfen, die Grabpflege für die Angehörigen zu er­leichtern (Pressemitteilung Nr. 19/2005). Die Entscheidung ist rechtskräftig geworden.

 

 

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