Pressemitteilung über die Geschäftstätigkeit im Jahr 2005
Datum: 29.03.2006
Kurzbeschreibung: Presssemitteilung vom 29.03.2006
I. Geschäftsentwicklung
Verfahrenseingänge
Der bereits im Jahr 2004 festgestellte Rückgang der Verfahrenseingänge beim Verwaltungsgericht Karlsruhe hat sich auch im Jahr 2005 fortgesetzt. Der Grund hierfür war zum einen der Wechsel in der Zuständigkeit für Sozialhilfestreitigkeiten; hierfür sind seit 01.01.2005 die Sozialgerichte zuständig. Der Anteil derartiger Streitigkeiten belief sich auf knapp 10 % aller beim Verwaltungsgericht eingehender Klagen und Anträge. Außerdem machte sich im Jahr 2005 erneut der starke Rückgang der Asylanträge bemerkbar. Schließlich hat wohl auch die Änderung kostenrechtlicher Vorschriften (Einführung einer bereits bei Klageerhebung zu zahlenden Gebühr sowie der Wegfall völliger Gebührenfreiheit bei Klagerücknahme) Auswirkungen auf den Geschäftseingang beim Verwaltungsgericht gehabt. Insgesamt sind im Jahr 2005 beim Verwaltungsgericht Karlsruhe 5453 Verfahren anhängig geworden, davon 3929 Klagen und 1184 Anträge auf vorläufigen Rechtsschutz. Dies stellt gegenüber dem Jahr 2004 einen Rückgang von knapp 20 % dar.
Erledigungen
Die Richterinnen und Richter des Verwaltungsgerichts haben im Jahr 2005 insgesamt 6223 Verfahren erledigt, davon 4961 Klageverfahren und 1179 Verfahren auf vorläufigen Rechtsschutz. Die Erledigungszahl ist zwar um ca. 18 % niedriger als die des Jahres 2004. Dies beruht aber keineswegs auf einem nachlassenden Arbeitseinsatz der Richterschaft, sondern vor allem darauf, dass sich die Zahl der Richter deutlich vermindert hat.
Anhängige Verfahren
Der starke Rückgang der Verfahrenseingänge im Jahr 2005 hat zur Folge, dass der Bestand an anhängigen Verfahren im Jahr 2005 deutlich vermindert werden konnte. Am 31.12.2005 waren beim Verwaltungsgericht Karlsruhe noch insgesamt 4735 Verfahren anhängig, demgegenüber belief sich die Zahl der anhängigen Verfahren am 31.12.2004 auf 5227 Verfahren.
Verfahrensdauer
Die Klageverfahren waren im Jahr 2005 im Durchschnitt 11,5 Monate anhängig (allgemeine Verwaltungsrechtssachen: 10,2 Monate; Asylverfahren 13,1 Monate). Die Verfahrensdauer hat sich damit gegenüber dem Jahr 2004 zwar etwas verlängert, sie liegt aber weiterhin deutlich unter der Verfahrensdauer im Bundesdurchschnitt. Die Erhöhung der Verfahrensdauer dürfte maßgeblich darauf zurückzuführen sein, dass erheblich weniger Klagen nur aus Gründen der Fristwahrung erhoben und dann kurze Zeit später wieder zurückgenommen wurden, weil nunmehr, wie bereits ausgeführt, jede Klage sofort eine Kostenpflicht auslöst.
Bei den Verfahren auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes belief sich die durchschnittliche Verfahrensdauer auf 2,1 Monate. Die Verfahrensdauer hat sich damit gegenüber dem Jahr 2004 um einen Monat vermindert.
Personalbestand
Im Jahr 2005 wurde der Personalbestand gegenüber dem Vorjahr weiter vermindert. Das Verwaltungsgericht hat nicht nur die Zuständigkeit für die Sozialhilfesachen an die Sozialgerichtsbarkeit abgegeben, sondern auch 4 Richterplanstellen, von denen allerdings zwei nicht besetzt waren. Ferner wurden 2 Stellen im nichtrichterlichen Bereich an die Sozialgerichtsbarkeit abgegeben. Am 31.12.2005 waren insgesamt noch 36 Richterinnen und Richter vorhanden, davon 6 Richterinnen in Teilzeitbeschäftigung. Der Anteil der Frauen an der Richterschaft des Verwaltungsgerichts Karlsruhe beträgt knapp 50 %.
Im nicht-richterlichen Bereich waren am 31.12.2005 noch 31 Personen beschäftigt, davon 7 mit Teilzeitbeschäftigung. Dies stellt einen Rückgang gegenüber dem 31.12.2004 von 5 Mitarbeitern dar. Der starke Rückgang im nicht-richterlichen Bereich konnte nur dadurch aufgefangen werden, dass die Richterschaft vermehrt Aufgaben übernommen hat, die nicht zum Kerngeschäft der richterlichen Tätigkeit gehören. So werden z. B. von einem beträchtlichen Teil der Richterinnen und Richter die Entscheidungen selbst geschrieben, zum Teil mit Hilfe eines Spracherkennungssystems.
Ausstattung
Das seit mehreren Jahren konsequent betriebene Programm zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen am Verwaltungsgericht konnte im Jahr 2005 mit der Ausstattung der letzten Arbeitszimmer mit modernen Büromöbeln sowie der Einrichtung einer Infothek im Eingangsbereich des Gerichts weitgehend abgeschlossen werden. Mit der Eröffnung der Infothek konnte für die Bürger und Bürgerinnen eine wesentliche Verbesserung erreicht werden. Im Eingangsbereich des Hauptgebäudes erhalten die Besucher seitdem von einer freundlichen Urkundsbeamtin die ersten für sie wichtigen Informationen und Orientierungshilfen.
Fortbildung
Die ständige Fortbildung aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist eine wichtige Aufgabe, die beim Verwaltungsgericht Karlsruhe einen hohen Stellenwert hat. Im Jahr 2005 fanden 3 gerichtsinterne Fortbildungsveranstaltungen zu dem ab 01.01.2005 geltenden neuen Zuwanderungsrecht sowie zu dem ab 01.04.2005 geltenden neuen Kommunalabgabenrecht statt. Ferner wurde vom EDV-Beauftragten eine große Zahl von Richterinnen und Richter in der besseren Anwendung der juristischen Datenbanken Juris, Beck Online und Vensa geschult; außerdem erfolgte eine Einführung in den Gebrauch des Spracherkennungssystems. Diese Veranstaltungen stießen auf reges Interesse bei der Richterschaft.
Auch im Jahr 2005 fand beim Verwaltungsgericht Karlsruhe ein 1-monatiges Praktikum für Studenten der Rechtswissenschaft statt.
Sonstige Aktivitäten
Das Verwaltungsgericht Karlsruhe wurde am 24.02.2005 von einer hochrangigen Juristen-Delegation aus Aserbeidschan unter Führung des Vizepräsidenten des obersten Gerichts dieses Landes besucht, die sich über die Verwaltungsgerichtsbarkeit in Deutschland informiert hat. Ferner war das Verwaltungsgericht Karlsruhe verantwortlich für die Organisation eines Treffens der deutschen und französischen Verwaltungsrichter im Bereich des Oberrheins (VGH Mannheim, Verwaltungsgerichte Karlsruhe und Freiburg auf deutscher Seite, OVG Nancy sowie Verwaltungsgerichte Nancy und Strasbourg auf französischer Seite) sowie eines Informationsaustausches zwischen Verwaltungsrichtern aus Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz.
Im Bemühen, die Qualität seiner Arbeit zu optimieren, hat das Verwaltungsgericht Karlsruhe im letzten Jahr eine Umfrage unter seinen „Kunden“ durchgeführt und dabei ein gutes Ergebnis erzielen können. Nach einer schriftlichen Umfrage unter 122 häufig beim Verwaltungsgericht tätigen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten im Herbst 2004, befragte das Gericht im Herbst letzten Jahres die Behördenvertreter und ‑vertreterinnen, um zu erfahren, wie die Arbeit und die Verfahrensabläufe des Gerichts eingeschätzt werden. Von 113 angeschriebenen Behörden, sandten 81 die Fragebögen zurück, was einer Rücklaufquote von 67 % entspricht. Etwas geringer war die Rücklaufquote bei den Anwälten. Gegenstand der Befragung waren alle Bereiche des Gerichts, mit denen Rechtsanwälte und Behördenvertreter in Kontakt kommen, so unter anderem die Ausstattung und das Erscheinungsbild des Gerichts, die Arbeitsweise der Geschäftsstellen und auch der Richterinnen und Richter. Es konnten drei Bewertungen (A, B oder C) und auch Einzelanmerkungen gemacht werden. Das Gesamtergebnis ist mit einem mehrheitlichen B sehr positiv ausgefallen, wobei insbesondere die Geschäftsstellen hervorragend abschnitten. In den Einzelanmerkungen wurde neben zahlreichem Lob aber auch Kritik geäußert, unter anderem an den Verfahrenslaufzeiten. Diese Kritik sowie die Verbesserungsvorschläge wird das Gericht nun prüfen und soweit erforderlich und möglich in Zukunft umsetzen. Einer der Wünsche unserer Kunden, nämlich die Verschönerung der Wartebereiche, wird bereits demnächst erfüllt werden.
II. Entscheidungen von besonderem öffentlichen Interesse
Ein Dauerthema, das immer wieder die Verwaltungsgerichte und die Öffentlichkeit beschäftigt, sind Streitigkeiten um Verbote oder Beschränkungen von Demonstrationen und Kundgebungen, insbesondere rechtsgerichteter Gruppierungen. So hatte das Verwaltungsgericht im letzten Jahr über die Rechtmäßigkeit einer Auflagenverfügung der Stadt Pforzheim anlässlich einer Mahnwache zum 60. Jahrestag des Bombardements Pforzheims zu entscheiden und gab entsprechend den strengen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts dem Eilantrag einer rechtsgerichteten Vereinigung statt (Pressemitteilung Nr. 2/2005). Die hiergegen eingelegte Beschwerde wies der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg zurück (Az. 1 S 421/05). Auch die Demonstrationsverbote in Rastatt und Karlsruhe im Dezember letzten Jahres hielten vor Gericht nicht stand (Pressemitteilungen Nr. 16 und 17/2005). Das Verwaltungsgericht verband seine stattgebenden Eilentscheidungen jedoch mit strengen Auflagen, die der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim in den jeweiligen Beschwerdeverfahren bestätigte bzw. verschärfte (Az. 1 S 2387/05 und 1 S 2398/05). Zu einem bundesweiten Medienecho führte eine Entscheidung des Gerichts, die eine Demonstration der eher besonderen Art betraf. In einem Eilverfahren bestätigte das Gericht das vom Landratsamt Rastatt wegen grober Ungehörigkeit verhängte Verbot einer Nacktradel-Aktion anlässlich des Weltnacktradeltags (Pressemitteilung Nr. 8/2005). Dieser Beschluss wurde rechtskräftig. Auch im laufenden Jahr wird das Demonstrationsrecht das Verwaltungsgericht weiter beschäftigen.
Auf großes, regionales Interesse stieß auch die Entscheidung des Gerichts zur baurechtlichen Zulässigkeit des Fachmarktzentrums Cité in Baden-Baden, das die Stadt Rastatt als Nachbargemeinde zu verhindern suchte (Pressemitteilung Nr. 9/2005). Das Verwaltungsgericht konnte jedoch keine Verletzung des interkommunalen Rücksichtnahmegebots zulasten der Stadt Rastatt erkennen und lehnte deren Eilantrag ab. Auch die Beschwerde gegen diese Entscheidung und ein separater Normenkontrollantrag beim Verwaltungsgerichtshof in Mannheim blieben ohne Erfolg. Mit ihrem Bestreben, die Ansiedlung großflächiger Supermärkte zu verhindern, unterlag die Stadt Rastatt auch im eigenen Stadtgebiet. Das Verwaltungsgericht verpflichtete die Stadt gleich in zwei Fällen, die Erweiterung bzw. Neuansiedlung von Lebensmitteldiscountern zu genehmigen (Pressemitteilung Nr. 10/2005). Über die Anträge auf Zulassung der Berufung hat der Verwaltungsgerichtshof bisher noch nicht entschieden (Az. 3 S 1726/05 u. 3 S 2309/05).
Auf ein großes, überörtliches Medienecho stieß im Bereich des Baurechts die Entscheidung zum Bau des neuen türkischen Generalkonsulats in Karlsruhe. Wie schon im Eilverfahren entschied das Gericht auch im Klageverfahren, dass die Angst der Anwohner vor Terroranschlägen es nicht rechtfertige, die Genehmigung für den Bau zu versagen (Pressemitteilung Nr. 11 und 12/20054). Die Klage blieb auch in der zweiten Instanz ohne Erfolg (Az. 5 S 1848/05).
Die breit gefächerte Palette verwaltungsgerichtlicher Zuständigkeit zeigt exemplarisch eine Entscheidung zur Umbettung von Urnen, die ebenfalls ein größeres regionales Medienecho erlangte. Das Verwaltungsgericht entschied, dass Urnen aus Achtung vor der Totenruhe nicht allein zu dem Zweck umgebettet werden dürfen, die Grabpflege für die Angehörigen zu erleichtern (Pressemitteilung Nr. 19/2005). Die Entscheidung ist rechtskräftig geworden.
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