Rechtsgerichtete Demonstration am 1. Mai in Weinheim : Eilantrag vor dem Verwaltungsgericht erfolglos
Datum: 28.04.2006
Kurzbeschreibung: Pressemitteilung vom 28.04.2006
Die 5. Kammer des Verwaltungsgerichts lehnte den Eilantrag der rechtsgerichteten Bürgerinitiative für soziale Gerechtigkeit, die am 1. Mai eine Demonstration in Weinheim plant, als unzulässig ab, weil der Antrag nicht unterschrieben war. Der gestern Nachmittag bekannt gegebene Beschluss ist nicht rechtkräftig (Az. 5 K 1134/06). Den Beteiligten steht hiergegen die Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg zu.
Die Stadt Weinheim hatte am 24. April den vorgesehenen sechsstündigen Aufzug durch die Stadt mit Zwischen- und Schlusskundgebung auf eine 2,5-stündige stationäre Kundgebung auf dem Bahnhofsvorplatz beschränkt. Mit diversen weiteren Auflagen schränkte sie unter anderem die Zahl der Lautsprecher ein und untersagte die Verwendung von schwarz-weiß-roten Fahnen. Weder der gegen diese Auflagen gerichtete Widerspruch noch der an das Verwaltungsgericht gerichtete Eilantrag waren jedoch unterschrieben. Die Unterschrift wurde trotz eines gerichtlichen Hinweises auch nicht nachgeholt.

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