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Verwaltungsgericht Karlsruhe gibt Entscheidung bekannt: Klage des Benjamin O. hat keinen Erfolg

Datum:  01.09.2006

Kurzbeschreibung:  Pressemitteilung vom 01.09.2006

Die 2. Kammer des Verwaltungsgerichts Karlsruhe hat die Klage des in Nigeria geborenen Benjamin O. gegen seine Ausweisung ab­gewiesen. Dies bedeutet, dass der wegen gewerbsmäßigen Han­deltreibens mit Betäubungsmitteln zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilte Kläger nicht im Bundesgebiet bleiben darf. Die Entscheidungsgründe werden in we­nigen Tagen bekannt gegeben, wenn das Urteil den Beteiligten schriftlich zugestellt ist. 
 

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die Beteiligten können beim Verwal­tungsgerichtshof Baden-Württemberg binnen eines Monats nach Zustellung der schriftlichen Entscheidungsgründe die Zulassung der Beru­fung beantragen (Az. 2 K 1035/04).

Der zuletzt in Pforzheim wohnhafte Nigerianer war in der gestrigen mündlichen Verhandlung nicht erschienen. Sein derzeitiger Aufent­haltsort ist nach Mitteilung der zuständigen Behörde nicht bekannt. Weitere Einzelheiten des Sachverhalts finden Sie auf unserer Ho­mepage unter www.vgkarlsruhe.de in unserer Pressemitteilung 20/2006 vom 28.08.2006.

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