Verwaltungsgericht Karlsruhe gibt Entscheidung bekannt: Klage des Benjamin O. hat keinen Erfolg
Datum: 01.09.2006
Kurzbeschreibung: Pressemitteilung vom 01.09.2006
Die 2. Kammer des Verwaltungsgerichts Karlsruhe hat die Klage des in Nigeria geborenen Benjamin O. gegen seine Ausweisung abgewiesen. Dies bedeutet, dass der wegen gewerbsmäßigen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilte Kläger nicht im Bundesgebiet bleiben darf. Die Entscheidungsgründe werden in wenigen Tagen bekannt gegeben, wenn das Urteil den Beteiligten schriftlich zugestellt ist.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die Beteiligten können beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg binnen eines Monats nach Zustellung der schriftlichen Entscheidungsgründe die Zulassung der Berufung beantragen (Az. 2 K 1035/04).
Der zuletzt in Pforzheim wohnhafte Nigerianer war in der gestrigen mündlichen Verhandlung nicht erschienen. Sein derzeitiger Aufenthaltsort ist nach Mitteilung der zuständigen Behörde nicht bekannt. Weitere Einzelheiten des Sachverhalts finden Sie auf unserer Homepage unter www.vgkarlsruhe.de in unserer Pressemitteilung 20/2006 vom 28.08.2006.

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